Gültigkeit
Gültigkeit kroatischer Bootsführerscheine und Küstenpatente
Für wen sind kroatische Bootsführerscheine wo gültig ?
Eine häufig gestellte Frage.
Die Frage ist zu komplex um sie kurz beantworten zu können, da die Antwort von mehreren Faktoren abhängig ist:
1. Berechtigungsumfang der Befähigungszeugnisse
2. Gesetze des Flaggenstaates unter dessen Flagge das Boot oder die Yacht registriert ist
3. für den Skipper Gesetze entsprechend der Staatsbürgerschaft bzw. des Hauptwohnsitzes
4. Gesetze des Landes in dessen Hoheitsgewässer sich das Boot/die Yacht befindet
bei Charterbooten/Yachten zusätzlich unter Umständen eforderlich
5. Fahrerfahrungsnachweis (z.B. Charterverträge oder eigenes Logbuch)
Kurzinformation zu Boat Skipper B
Deutsche Staatsbürger dürfen mit dem kroatischen Boat Skipper B
eigene Boote und Yachten (unter deutscher Flagge) im kroatischen Hoheitsgewässer führen
eigene Wassersportgeräte (z.B. Jet Ski) im kroatischen Hoheitsgewässer führen
Charterboote und Charteryachten (Motoryachten und Segelyachten) in Kroatien chartern und als Skipper führen
das kroatische Befähigungszeugnis gilt nicht zum Führen von Yachten unter deutscher Flagge in Deutschland
Österreichische Staatsbürger dürfen mit dem kroatischen Boat Skipper B
eigene Boote und Yachten (unter österreichischer Flagge) und Wassersportgeräte
(z.B. Jet Ski) im kroatischen Hoheitsgewässer führen sowie im internationalken Gewässer und in den meisten anderen Hoheitsgewässern weltweit.
(Ausnahmen sind uns derzeit keine bekannt)
Charterboote und Charteryachten (Motoryachten und Segelyachten) in Kroatien und in anderen Ländern (Ausnahmen sind uns derzeit keine bekannt) chartern und als Skipper führen
ausgenommen Charterfirmen fordern unabhängig von einer Anerkennung eines Bootsführerscheines oder einer Funkberechtigung spezielle Kenntnisse oder Praxisnachweise.
Weitere Informationen und Buchung kuestenpatent-kroatien.online
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